Squire Patton Boggs überzeugt vor dem EuGH – Balsamico muss nicht aus Modena kommen

View Contact / News /Berlin

Die internationale Wirtschaftskanzlei Squire Patton Boggs hat die Balema GmbH vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) erfolgreich beraten und das Unternehmen durch alle Instanzen in diesem Verfahren begleitet. In seinem heutigen Urteil lehnte der EuGH den Schutz des Begriffes „Balsamico“ aufgrund der Ursprungsbezeichnung und geografischer Angabe ab und folgte somit nicht der Auffassung des klagenden Consortio Tutela Aceto Balsamico di Modena.

Die Balema GmbH (steht für: Badische Lebensmittel Manufaktur) aus Kehl in Baden-Württemberg produziert natürliche und hochwertige Essigprodukte ausschließlich aus frischen Rohwaren in Handarbeit, die von Bauern und Winzern aus Deutschland erzeugt werden. Firmengründer Theo F. Berl verfügt über ein patentiertes Verfahren zur Essigproduktion, durch das besondere Balsamico entstehen, wie z.B. der „Balsamico 1868“, der aus deutschem Wein im Barrique Speicher reift.

Das Consortio Tutela Aceto Balsamico di Modena (übersetzt: Konsortium zum Schutz des Aceto Balsamico di Modena) mit Sitz in Modena, Italien besteht aus über 50 Mitgliedsunternehmen, deren Ziele der nationale und internationale Schutz und die Vermarktung des Balsamessigs sind. Der Verband ist vom italienischen Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten offiziell zum Schutz der Nahrungsspezialität anerkannt.

Kernfrage des seit 2015 andauernden Rechtsstreits war, ob sich der Schutz der Gesamtbezeichnung „Aceto Balsamico di Modena“ auch auf die Verwendung der einzelnen nicht-geografischen Begriffe der geschützten Bezeichnung „Aceto“, „Balsamico“ und „Aceto Balsamico“ erstreckt und ob die Ausnahmeregelung nach Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 2 Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (Grundverordnung) zutrifft, nämlich ob in dem vorliegenden Fall der Begriff „Balsamico“ als Gattungsbezeichnung angesehen werden kann und mithin nicht als Verstoß zu werten ist.

Der Fall weckte auch internationales Interesse der Regierungen von Deutschland, Griechenland und Frankreich, die alle der Ansicht sind, dass die Begriffe „Aceto“, „Aceto Balsamico“ und „Balsamico“ Gattungsbezeichnungen oder nicht-geografische Begriffe seien und nur der Gesamtbezeichnung „Aceto Balsamico di Modena“ Schutz zu gewähren sei. Im Juli folgte dann auch der Generalanwalt der Argumentation von Dr. Christofer Eggers in seinen abschließenden Stellungnahmen.

Dr. Christofer Eggers kommentiert das Urteil des EuGHs wie folgt: „Es freut mich sehr, dass das Gericht unserer Auffassung gefolgt ist und wir für unseren Mandanten nach jahrelanger rechtlicher Auseinandersetzung einen endgültigen Erfolg erreichen konnten. Darüber hinaus freuen wir uns, dass es durch dieses Urteil endlich rechtssicheren Balsamico aus Deutschland geben kann.“

Berater Balema GmbH: Squire Patton Boggs

Dr. Christofer Eggers, Partner, Lebensmittelrecht/Kartellrecht, Frankfurt (Federführung)
Dr. Christian Böhler, Associate, Lebensmittelrecht/Kartellrecht, Frankfurt

Kontakt Presse und Unternehmenskommunikation

Angelo Kakolyris +1 973 848 5621