Daniel Dirmeier, LL.M., ist Associate in der Praxisgruppe Arbeitsrecht im Berliner Büro. Er berät und vertritt Mandanten in allen Aspekten des deutschen Arbeitsrechts sowie in angrenzenden Bereichen wie dem Sozialversicherungsrecht und dem Recht der Wirtschaftsimmigration.

Sein Schwerpunkt liegt in der Gestaltung von Arbeitsverträgen für nationale und internationale Mandanten, einschließlich Vergütungsregelungen oder Zusatzvereinbarungen, der Beratung bei Betriebsübergängen und Mitbestimmungsrechten von Betriebsräten nach dem Betriebsverfassungsgesetz, einschließlich der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen.

In Bezug auf die Arbeitsbedingungen unterstützt Daniel Mandanten regelmäßig bei der Einführung und Umsetzung von Unternehmensrichtlinien, die die Einhaltung der geltenden Gesetze gewährleisten, und bei der Einführung von Verhaltensregeln im Unternehmen. Er berät auch im Bereich des Wirtschaftsmigrationsrechts, um Mandanten bei der Beschäftigung ausländischer Fachkräfte in Deutschland zu unterstützen.

Daniel hat zusätzlich einen Abschluss als Master of Laws von der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin, Deutschland, mit einem Schwerpunkt auf öffentlichem Recht und der Beschäftigung von Mitarbeitern in der öffentlichen Verwaltung. Bevor er in die Kanzlei eintrat, arbeitete er mehrere Jahre als Associate im Arbeitsrecht in einer internationalen Anwaltskanzlei in Berlin.

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Studium

  • Kammergericht Berlin, Zweites Staatsexamen, 2020
  • Humboldt-Universität zu Berlin, Erstes Staatsexamen, 2017
  • Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, LL.M., 2015

Zulassungen

  • Deutschland, 2020

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
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