Martin H. Falke ist Partner in unserem Berliner Büro und Mitglied unserer Labor & Employment Praxisgruppe. Er ist darüber hinaus Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Martin Falke berät nationale und internationale Arbeitgeber aus dem privaten und öffentlichen Sektor sowie Führungskräfte in allen Aspekten des deutschen Arbeitsrechts.

Er verfügt über eine hervorragende Expertise bei staatlichen und privaten Unternehmenstransaktionen und Restrukturierungen. Dabei berät er Mandanten bei der Integration von Arbeitnehmern nach Unternehmenszusammenschlüssen und Unternehmenskäufen, beim Stellenabbau, bei Betriebsratsangelegenheiten, bei Tarifverhandlungen und bei Compliance und datenschutzrechtlichen Fragen.    

Martin Falke ist ein erfahrener Experte bei Gerichtsverhandlungen, insbesondere bei ungerechtfertigten Kündigungen, Diskriminierung, Vertragsbruch und bei Streitigkeiten mit dem Betriebsrat.

Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit und Erfahrung ist er ein gefragter Sprecher auf Konferenzen für Kollektiv- und Individulararbeitsrecht.

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  • Beratung eines deutschen Energieversorgungsunternehmens bei der Restrukturierung seines Geschäftes einschließlich der Verhandlungen zum Interessensausgleich und dem Sozialplan mit dessen Betriebsrat.
  • Beratung eines internationalen Logistikunternehmens bei der Schließung eines Standortes.
  • Beratung einer deutschen Beratungsfirma beim Standortwechsel einschließlich der Verhandlungen zum Interessensausgleich und dem Sozialplan mit dessen Betriebsrat.
  • Beratung eines deutschen Pflegeheimbetreibers beim Kauf von einigen deutschen Pflegeheimen von einem Private-Equity Fonds.
  • Beratung eines amerikanischen Maschinenbauunternehmens bei der Umstrukturierung seiner deutschen Betriebe.
  • Vertretung zahlreicher deutscher Arbeitgeber bei Kündigungsschutzklagen.
  • Vertretung zahlreicher deutscher Arbeitgeber bei Rechtsstreitigkeiten mit dem Betriebsrat.
  • Entwurf und Verhandlung von Tarifverträgen für einen Betreiber von Pflegeeinrichtungen.
  • Beratung beim Verkauf eines öffentlichen Krankenhauses an einen privaten Krankenhausträger.
  • Beratung von US-amerikanischen Unternehmen bei der Einführung von HR-Strategien in deutschen Niederlassungen.
  • Beratung bei den Verhandlungen von zahlreichen Betriebsvereinbarungen mit Betriebsräten einschließlich der Streitschlichtung vor der Einigungsstelle.

Studium

  • LG Kassel, Zweites Staatsexamen, 1990
  • Universität Göttingen, Erstes Staatsexamen, 1987

Zulassungen

  • Deutschland, 1993

Sprachen

  • Englisch
  • Deutsch

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