Tanja Weber ist Partnerin im Bereich Arbeitsrecht an unserem Standort in Berlin.
Sie ist darauf spezialisiert, deutsche und internationale Unternehmen bei Restrukturierungen, Personalabbaumaßnahmen, Betriebsübergängen und transaktionsbezogenen Angelegenheiten zu beraten und länderübergreifende arbeitsrechtliche Projekte zu betreuen. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt auch in der Beratung von Arbeitgebern in allen Fragen der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmung. Mandanten schätzen in diesem Zusammenhang ihre Beratung wegen ihrer umfangreichen Erfahrung im Umgang mit Betriebsräten und der sehr strategisch und pragmatisch ausgerichteten Vorgehensweise bei der Einführung und Umsetzung von internen und externen arbeitsrechtlichen Vorgaben in Unternehmen und internationalen Konzernen bzw. Unternehmensgruppen.
Tanja Weber weist ferner eine besondere Expertise in der prozessualen Begleitung von Arbeitgebern in Urteils- und Beschlussverfahren im Rahmen von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten auf.
Zudem berät Tanja Weber nationale und internationale Unternehmen in allen sonstigen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, aber auch in Fragen des Sozialrechts. Themen wie Datenschutz am Arbeitsplatz und die Einführung von Arbeitszeitmodellen, Leistungs- und Bonusvereinbarungen sowie technischen Einrichtungen gehören ebenso wie die arbeitsrechtliche Umsetzung der einseitigen Beendigung von Arbeits- und Geschäftsführeranstellungsverhältnissen zu ihrem ständigen Beratungsumfang.
Tanja Weber hält regelmäßig Vorträge auf dem Gebiet des Arbeitsrechts bei unterschiedlichen Anbietern und führt bei Mandanten In-house Schulungen für Geschäftsführer und Führungskräfte durch. Schon vor ihrer Zulassung als Rechtsanwältin war sie als Referentin im kollektiven Arbeitsrecht tätig.