Tanja Weber ist Partnerin im Bereich Arbeitsrecht an unserem Standort in Berlin.

Sie ist darauf spezialisiert, deutsche und internationale Unternehmen bei Restrukturierungen, Personalabbaumaßnahmen, Betriebsübergängen und transaktionsbezogenen Angelegenheiten zu beraten und länderübergreifende arbeitsrechtliche Projekte zu betreuen. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt auch in der Beratung von Arbeitgebern in allen Fragen der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmung. Mandanten schätzen in diesem Zusammenhang ihre Beratung wegen ihrer umfangreichen Erfahrung im Umgang mit Betriebsräten und der sehr strategisch und pragmatisch ausgerichteten Vorgehensweise bei der Einführung und Umsetzung von internen und externen arbeitsrechtlichen Vorgaben in Unternehmen und internationalen Konzernen bzw. Unternehmensgruppen.

Tanja Weber weist ferner eine besondere Expertise in der prozessualen Begleitung von Arbeitgebern in Urteils- und Beschlussverfahren im Rahmen von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten auf.

Zudem berät Tanja Weber nationale und internationale Unternehmen in allen sonstigen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, aber auch in Fragen des Sozialrechts. Themen wie Datenschutz am Arbeitsplatz und die Einführung von Arbeitszeitmodellen, Leistungs- und Bonusvereinbarungen sowie technischen Einrichtungen gehören ebenso wie die arbeitsrechtliche Umsetzung der einseitigen Beendigung von Arbeits- und Geschäftsführeranstellungsverhältnissen zu ihrem ständigen Beratungsumfang.

Tanja Weber hält regelmäßig Vorträge auf dem Gebiet des Arbeitsrechts bei unterschiedlichen Anbietern und führt bei Mandanten In-house Schulungen für Geschäftsführer und Führungskräfte durch. Schon vor ihrer Zulassung als Rechtsanwältin war sie als Referentin im kollektiven Arbeitsrecht tätig.

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  • Beratung eines großen internationalen Unternehmens bei mehreren Übernahmen, einschließlich Due-Diligence-Prüfung und Post-Merger-Integration.
  • Tätigkeit für einen an der New Yorker Börse notierten internationalen Elektronikhersteller im Hinblick auf den Erwerb von optischen Modulen durch ein Joint Venture.
  • Beratung führender Unternehmen bei Kündigungen von Geschäftsführern der deutschen Tochtergesellschaften.
  • Beratung bei der Umstrukturierung eines deutschen Unternehmens, einschließlich der Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialpläne mit den Betriebsräten und Vertretung vor den Gerichten in allen Instanzen.
  • Beratung und Vertretung eines großen Staatstheaters in allen Phasen der Verhandlungen mit dem Betriebsrat zu Fragen von Mitbestimmungsrechten und der betrieblichen Organisation.
  • Federführende Leitung von länderübergreifenden Projekten zur Implementierung veränderter Bonussysteme.
  • Erfolgreiche Durchführung eines maßgeschneiderten In-house-Seminars für alle leitenden Angestellten bezüglich deutscher und europäischer Arbeitsrechtsfragen.

Studium

  • Europa Universität Viadrina, M.A., 2008
  • Universität Göttingen, Erstes Staatsexamen, 1995
  • Kammergericht Berlin, Zweites Staatsexamen, 1998

Zulassungen

  • Deutschland, 1998

Mitgliedschaften und Netzwerke

  • Deutsch-Japanische Gesellschaft Berlin e. V.
  • Deutsch-japanische Juristenvereinigung
  • EELA European Employment Lawyers Association
  • Berliner Anwaltsverein e.V.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

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